Impressum

Im Bereich Museumsfotografie verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung. Sowohl in unserem Studio in Aschaffenburg als auch „on location“ – wir lösen schwierigste Aufgabenstellungen für unsere Kunden in höchster Qualität. Ob Gemälde, Skulpturen, Dokumentationen, Grafiken oder komplette Innenaufnahmen. Wir sind deutschlandweit tätig und arbeiten in erster Linie für Museen, Behörden und Galerien in Bayern, die für Kataloge, Ausstellungen oder Werksverzeichnisse hochwertige Aufnahmen benötigen. Wir liefern neben Fachaufnahmen in der benötigten Auflösung und Dateiformaten auch hochwertige Digitalisierungen und Prints für Ausstellungen.

3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
6. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurück- behaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungenaus der Geschäftsverbindung zu.

VI. Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang ent- standen sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchungnicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei

Im Bereich Museumsfotografie verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung. Sowohl in unserem Studio in Aschaffenburg als auch „on location“ – wir lösen schwierigste Aufgabenstellungen für unsere Kunden in höchster Qualität. Ob Gemälde, Skulpturen, Dokumentationen, Grafiken oder komplette Innenaufnahmen. Wir sind deutschlandweit tätig und arbeiten in erster Linie für Museen, Behörden und Galerien in Bayern, die für Kataloge, Ausstellungen oder Werksverzeichnisse hochwertige Aufnahmen benötigen. Wir liefern neben Fachaufnahmen in der benötigten Auflösung und Dateiformaten auch hochwertige Digitalisierungen und Prints für Ausstellungen.

3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
6. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurück- behaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungenaus der Geschäftsverbindung zu.

VI. Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang ent- standen sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchungnicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei